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Grundsteuerwert-Erklärung

Wir beraten Sie gerne:

In Anbetracht der neuen Grundsteuerreform, müssen alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden.

Die Finanzämter in Schleswig-Holstein haben ab Juni 2022 sämtliche Steuerpflichtige, die zur Abgabe verpflichtet sind, angeschrieben. Dies sind in der Regel die Eigentümer.

Damit Sie rechtzeitig und umfassend beraten werden, kontaktieren Sie uns gerne.

Unsere Adleraugen sind für Sie da.

Auftrag & Vollmacht für die Grundsteuer-Werterklärung

Merkblatt-Grundsteuerreform