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Erbschaft- und Schenkungsteuerberatung

Haben Sie sich diese Fragen auch schon gestellt?

  • Ich habe etwas vererbt bekommen und soll eine Erbschaftsteuererklärung abgeben
  • Wieviel Erbschaftsteuer kommt bei einem Erbe auf mich zu?
  • Wieviel Erbschaftsteuer kommt auf meine Erben zu?
  • Wie hoch sind die aktuellen Freibeträge und Steuersätze?
  • Wie wird Immobilienvermögen und Unternehmensvermögen vom Finanzamt bewertet?

Unsere Beratung liefert die Antworten auf Ihre Fragen und besteht aus den folgenden Bausteinen:

  • Wir erstellen für Sie die notwendige Erbschaftsteuererklärung bzw. Schenkungsteuererklärung und führen sämtliche vom Finanzamt verlangten Bewertungen durch.
  • Wir beraten Sie hinsichtlich der Freibetragsausnutzung und steuerlichen Familiengestaltung.

Unsere Beratungsleistung zu Erbschaftsteuer- und Schenkungsteueroptimierungen bieten wir Ihnen zu den nachfolgenden Konditionen an:

– Honorar auf Anfrage

Unsere Beratungsleistung setzt voraus, dass Sie uns sämtliche Unterlagen und genaueste Schilderungen über die Erb-, Vermögens- und Familienverhältnisse offen legen und dass alle Ihnen bekannten Sachverhalte und Tatsachen im Zusammenhang mit der erbschaftsteuerlichen bzw. schenkungsteuerlichen Beratung bekannt gemacht werden.

Haben Sie sich diese Fragen auch schon gestellt?

  • Was passiert mit meiner Familie, meinem Unternehmen und meinem Vermögen, wenn ich heute versterbe?
  • Wie gelingt es mir, möglichst viel Geld an die nächste Generation zu übertragen, ohne dass ich oder meine Erben steuerlich belastet werden?
  • Welche steuerlichen Gestaltungen gibt es im Erbschafts- und Schenkungsteuerrecht?
  • Wie hoch sind die aktuellen Freibeträge und Steuersätze?
  • Wie wird Immobilienvermögen und Unternehmensvermögen vom Finanzamt bewertet?
  • Welche Verschonungsregelungen für Unternehmensvermögen gibt es und treffen die auf mein Unternehmen zu?

Unsere Beratung liefert die Antworten auf Ihre Fragen und besteht aus den folgenden Bausteinen:

  • Wir gehen mit Ihnen die unterschiedlichen Fallkonstellationen durch.
  • Wir erstellen für Sie einen steuerlichen Erbschaft- und Schenkungsteuerplan um Sie bestmöglich auf mögliche Steuerbelastungen vorzubereiten.
  • Wir zeigen Ihnen steuerliches Optimierungspotential auf und schlagen Ihnen hierbei mehrere Alternativen vor, um möglichst hohe Steuereffekte zu erzielen.
  • Wir beraten Sie hinsichtlich der Freibetragsausnutzung und steuerlichen Familiengestaltung.
  • Wir erstellen nach Wunsch gern eine Dokumentation hierzu.

Unsere Beratungsleistung zu Erbschaftsteuer- und Schenkungsteueroptimierungen bieten wir Ihnen zu den nachfolgenden Konditionen an:

 

– Honorar auf Anfrage

Unsere Beratungsleistung setzt voraus, dass Sie uns sämtliche Unterlagen und genaueste Schilderungen über die Erb-, Vermögens- und Familienverhältnisse offen legen und dass alle Ihnen bekannten Sachverhalte und Tatsachen im Zusammenhang mit der erbschaftsteuerlichen bzw. schenkungsteuerlichen Beratung bekannt gemacht werden.

Haben Sie sich diese Fragen auch schon gestellt?

  • Was passiert mit meiner Familie und meinem Vermögen, wenn ich heute versterbe?
  • Wie gelingt es mir, möglichst viel Geld an die nächste Generation zu übertragen, ohne dass ich oder meine Erben steuerlich belastet werden?
  • Welche steuerlichen Gestaltungen gibt es im Erbschafts- und Schenkungsteuerrecht?
  • Wie hoch sind die aktuellen Freibeträge und Steuersätze?
  • Wie wird Immobilienvermögen vom Finanzamt bewertet?

Unsere Beratung liefert die Antworten auf Ihre Fragen und besteht aus den folgenden Bausteinen:

  • Wir erstellen für Sie die notwendige Erbschaftsteuererklärung bzw. Schenkungsteuererklärung und führen sämtliche vom Finanzamt verlangten Bewertungen durch.
  • Wir erstellen für Sie einen steuerlichen Erbschaft- und Schenkungsteuerplan um Sie bestmöglich auf mögliche Steuerbelastungen vorzubereiten.
  • Wir zeigen Ihnen steuerliches Optimierungspotential auf und schlagen Ihnen hierbei mehrere Alternativen vor, um möglichst hohe Steuereffekte zu erzielen.
  • Wir beraten Sie hinsichtlich der Freibetragsausnutzung und steuerlichen Familiengestaltung.

Unsere Beratungsleistung zu Erbschaftsteuer- und Schenkungsteueroptimierungen bieten wir Ihnen zu den nachfolgenden Konditionen an:

 

– Honorar auf Anfrage

Akkordeon InhaltUnsere Beratungsleistung setzt voraus, dass Sie uns sämtliche Unterlagen und genaueste Schilderungen über die Erb-, Vermögens- und Familienverhältnisse offen legen und dass alle Ihnen bekannten Sachverhalte und Tatsachen im Zusammenhang mit der erbschaftsteuerlichen bzw. schenkungsteuerlichen Beratung bekannt gemacht werden.

Im Folgenden erhalten Sie einen kurzen Überblick über die derzeitigen steuerlichen Freibeträge und Steuersätze.

Die Übersicht ersetzt in keinem Fall eine steuerliche Beratung!

 FreibetragSteuerklasse
für Ehepartner und eingetragene Lebenspartnerschaften500.000 EURI
für Kinder und Enkelkinder, deren Eltern verstorben sind,
sowie für Stief- und Adoptivkinder
400.000 EURI
für Enkelkinder200.000 EURI
für Eltern und Großeltern beim Erwerb durch Erbschaft100.000 EURI
für Eltern und Großeltern beim Erwerb durch Schenkung, für Geschwister, Kinder der Geschwister, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner und Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft20.000 EURII
für alle anderen Empfänger einer Schenkung oder Erbschaft20.000 EURIII
 

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