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Familien-Splitting

Haben Sie sich diese Fragen auch schon gestellt?
  • Wieso kann ich meine Kinder oder Enkelkinder steuerlich nicht bzw. nur sehr gering geltend machen?
  • Wie gelingt es, dass ich ohne größere Steuerbelastung mein Vermögen auf die nächste Generation übertragen kann?
  • Wie kann ich steuer- und sozialversicherungsgünstig meine Kinder bzw. Enkelkinder finanziell unterstützen?
  • Kann ich mir eine Vermögensübertragung finanziell leisten oder sollte ich mir die Erträge in Form eines Nießbrauchsrechts vorbehalten?

Unsere Beratung liefert die Antworten auf Ihre Fragen und besteht aus den folgenden Bausteinen:

  • Wir erstellen für Sie ein Familiensplittingkonzept, dass unter erbschafts- und schenkungssteuerlichen Gesichtspunkten eine Vermögensübertragung von Betriebsvermögen oder Privatvermögen auf ein oder mehrere Kind(er) / Enkelkind(er) vorsieht
  • Wir berechnen für Sie Ihren voraussichtlichen Steuervorteil unter Berücksichtigung eventueller Sozialversicherungsbeiträge
  • Wir lassen von einer Rechtsanwaltsgesellschaft die vertraglichen Regelungen anfertigen und überprüfen diese auf ihre steuerliche Richtigkeit.
  • ggf. besorgt die Rechtsanwaltsgesellschaft die Genehmigung vom Familiengericht für die Beteiligung von Kindern unter dem 18ten Lebensjahr und regelt die Ernennung eines notwendigen Ergänzungspflegers
  • Eine ggf. notwendige Anpassung eines Gesellschaftsvertrages durch die Rechtsanwaltsgesellschaft und steuerliche Überprüfung durch uns sowie etwaige Kosten für einen Notar sind nicht Bestandteil dieser Leistung und sollte gesondert vereinbart werden.
  • Des Weiteren ist ein jährlicher Bericht bei dem Familiengericht durch den Ergänzungspfleger einzureichen.

Die Konditionen können Sie ganz bequem unserem Honorarrechner entnehmen oder Sie nehmen Kontakt mit uns auf für ein persönliches Gespräch. 

Unsere Leistung der einmaligen Familiensplittingberatung bieten wir Ihnen inkl. der rechtsanwaltlichen Leistungen zu den nachfolgenden Konditionen an:

  • Unternehmensbeteiligung 1 Kind über 18 Jahre alt  4.000,00 € zzgl. USt jedes weitere Kind über 18 Jahre alt    2.000,00 € zzgl. USt
  • Unternehmensbeteiligung 1 Kind unter 18 Jahre alt  6.000,00 € zzgl. USt jedes weitere Kind unter 18 Jahre alt    3.000,00 € zzgl. USt
  • Vermögensübertragung 1 Kind über 18 Jahre alt   2.500,00 € zzgl. USt jedes weitere Kind über 18 Jahre alt    1.250,00 € zzgl. USt
  • Vermögensübertragung 1 Kind unter 18 Jahre alt  4.500,00 € zzgl. USt jedes weitere Kind unter 18 Jahre alt    2.250,00 € zzgl. USt
  • Hilfestellung beim Bericht des Ergänzungspflegers an das Familiengericht 250,00 € zzgl. USt p.a.

Unsere Beratungsleistung setzt voraus, dass Sie uns sämtliche Unterlagen (Jahresabschlüsse / Überschussrechnungen) der letzten 3 Jahre zur jeweiligen Vermögensübertragung vollständig zur Verfügung stellen und dass alle Ihnen bekannten Sachverhalte und Tatsachen im Zusammenhang mit der vorgenommenen Vermögensübertragung uns bekannt gemacht werden.

Durch die Übertagung von Vermögen bzw. steuerlichem Einkommen auf das/die Kind(er)/Enkelkind(er) gelingt es Ihnen die steuerlichen Freibeträge der Kinder voll auszuschöpfen und so Ihre Steuerbelastung zu reduzieren. Die Kinder könnten das neu erhaltene Einkommen selbst verwenden und zusätzliche Verpflegung oder Ausbildungskosten selbst tragen. Einer finanziellen Mehrbelastung durch die Verlagerung von Einkommen wird somit entgegengewirkt.

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