Wir beraten Sie gerne:
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Klassisch mit Pendelordner

Buchhaltung bedeutet für uns mehr als nur das Sammeln von Belegen, das Kontieren und die sachgemäße Erfassung.

In erster Linie sollte die Finanzbuchhaltung für Sie ein aktuelles Informationsinstrument darstellen, um unternehmerische Entscheidungen präzise treffen zu können.

Zur Finanzbuchhaltung gehören u.a. folgende Leistungen:

  • Einrichtung der Buchführung
  • Erstellung der Buchführung aufgrund vorsortierter und vollständiger Belege
  • Vorbereitung der Belege zur Erstellung der Buchhaltung
  • Hilfeleistung und Überwachung der von Mandanten erstellten Buchführungen
  • Erfassung der von Mandanten vorkontierten Buchführungen
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Offene-Posten-Buchführung
  • Anlagenbuchführung

Die vorbereitenden Maßnahmen (Bereitstellung der Belege) zur Erstellung der Finanzbuchhaltung können Sie entweder per TaxEagle Online-Büro vornehmen oder Sie befüllen ganz einfach unseren Finanzbuchführung-Ordner inklusive praktischer Anleitung.

Wir, als Ihr Steuerberater, bieten Ihnen zusätzlich zu den Standardleistungen noch umfangreiche Sonderleistungen an. Hierzu zählen z.B.

Haben Sie sich diese Fragen auch schon gestellt?

  • Welche Schlüsse kann ich aus den monatlichen Auswertungen zur Buchführung ziehen?
  • Wo ist mein Geld geblieben?
  • Wie hat sich mein Unternehmen entwickelt?
  • Wer sind meine TOP Kunden bzw. TOP Lieferanten und wie abhängig bin ich von diesen?
  • Wie viele Steuern muss ich am Jahresende voraussichtlich bezahlen?

Unsere Beratung liefert die Antworten auf Ihre Fragen und besteht aus den folgenden Bausteinen:

  • Zur Erläuterung Ihrer Finanzbuchführungsauswertungen vereinbaren wir mit Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch bei uns in der Kanzlei.
  • In diesem Gespräch erläutern wir u.a. ihr Kontoführungs-Rating, besprechen den derzeitigen Trend anhand einer 12-Monats-BWA und nehmen Ihre Kunden und Lieferanten anhand der OPOS-Fälligkeitsliste unter die Lupe.
  • Auf Basis der Prognose Ihres unterjährigen Ergebnisses ermitteln wir Ihre voraussichtliche Steuerbelastung und überprüfen die Höhe Ihrer bisherigen Steuervorauszahlungen. So sind Sie immer aktuell über die zukünftige Steuerbelastung informiert und bleiben vor unerwarteten Steuerzahlungen bewahrt.
  • Des Weiteren ergänzen wir die Auswertungen um einen Controllingreport. Mit dieser Auswertung können Sie die wichtigsten Kennzahlen Ihres Unternehmens leicht nachvollziehen und dessen Entwicklung sicher beurteilen. Wir analysieren unter anderem den Erfolg, die Kostenstruktur, den Kapitalfluss und das Liquiditätspotenzial Ihres Unternehmens. Sie erhalten Auskunft darüber, inwieweit Abhängigkeiten Ihrerseits zu Kunden und Lieferanten bestehen.
  • Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse legen wir gemeinsam mit Ihnen notwendige Maßnahmen fest und dokumentieren diese in einem Maßnahmenplan.
  • Optional erhalten Sie zum Controllingreport einen Soll / Ist Vergleich. Hierfür setzen wir eine vorhandene Erfolgsplanung Ihrerseits voraus, die wie in unser System übernehmen. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Erstellung einer solchen Planung im Rahmen eines separaten Auftrags.

Unsere Leistung bieten wir Ihnen für folgende monatliche Pauschale zzgl. USt an: Herbstgespräch (1 Gespräch) 20,00 € Quartalsgespräch (3 Gespräche) 50,- €

Bei Einzelbuchung (außerhalb der Fibu-Pauschale) kostet das Herbstgespräch 200,00€ zzgl. USt.

Unsere Beratungleistung setzt voraus, dass die Belege zur Erstellung Ihrer Finanzbuchführung uns vollständig, formal richtig und zeitnah vorliegen und dass alle Ihnen bekannten Sachverhalte und Tatsachen in die Buchhaltung eingeflossen sind.

 

Ein Soll-Ist-Vergleich stellt Plan- und Istdaten gegenüber. Er ist in vielen Betrieben ein zentrales Planungs- und Steuerungsinstrument, da er flexibel und in vielen Bereichen einsetzbar ist. Am häufigsten wird er genutzt, um Abweichungen bei Erlösen und Kosten aufzudecken. Dadurch können Sie nach den Ursachen forschen und anschließend Maßnahmen zur Behebung oder Reduzierung der Abweichungen finden und umsetzen.

Wir können entweder Ihre Planungsdaten übernehmen oder wir erstellen gemeinsam mit Ihnen eine Planungsrechnung als Grundlage für den Vergleich.

Wir erstellen für Sie die Zahlungsvorschläge aus der Finanzbuchführung und der Lohnabrechnung, Sie geben diese Zahungsvorschlagsliste frei oder korrigieren sie bei Bedarf.

Voraussetzung hierfür ist, dass die Buchführung mindestens alle 2 Wochen erstellt wird um die Aktualität der offenen Posten zu gewährleisten.

Wir erstellen anhand der OPOS-Liste eine Mahnvorschlagsliste, welche Sie freigeben können oder bei Bedarf korrigieren. Anschließend werden die Mahnungen aus unserem Hause in Ihrem Firmendesign verschickt und Ihre Kunden somit an die pünktliche Zahlung Ihrer Forderungen erinnert.

Voraussetzung hierfür ist, dass die Buchführung mindestens alle 2 Wochen erstellt wird um die Aktualität der offenen Posten zu gewährleisten.

Die Konditionen können Sie ganz bequem unserem Honorarrechner entnehmen oder Sie nehmen Kontakt mit uns auf für ein persönliches Gespräch. 

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